Was tun bei einer Vorladung wegen Ladendiebstahl?

Der Ladendiebstahl ist ein sehr gängiger Straftatbestand und wird als einfacher Diebstahl behandelt und auch bestraft. Ist man bei einem Ladendiebstahl erwischt worden und erhält eine Vorladung, stellen sich viele Fragen. In diesem Ratgeber wird erklärt, wie man sich im Falle einer Vorladung verhält.

Wann ist es Ladendiebstahl?

Es handelt sich um Ladendiebstahl, sobald man bewegliche Ware an sich nimmt mit dem Vorsatz, sie nicht zu bezahlen. Es reicht bereits aus, wenn man die Ware im in der Kleidung oder in einer Tasche verbirgt.

Die meisten Geschäfte sind mit Detektiven und Kameras ausgestattet und der Diebstahl wird schon vor Verlassen des Objekts bemerkt. Anschließend muss man die Waren zurückgeben und seine Personalien dort hinterlassen.

Wird man bei einem versuchten Ladendiebstahl erwischt, sollte man in keinem Fall Widerstand leisten. Das würde sich bei Gericht sehr nachteilig für den Beschuldigten auswirken. Auch sollte man generell im Vorfeld keinerlei Unterschriften leisten, da dies in keiner Weise das Strafmaß beeinflusst.

Welche Strafe droht bei Ladendiebstahl?

Handelt es sich um einen einfachen Ladendiebstahl, kommt es zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe kann bis zu 5 Jahren betragen. Ist man in diesem Fall Ersttäter, ist eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Ist man wegen Diebstahls bereits angeklagt oder liegt ein Strafbefehl vor, muss sofort gehandelt werden. So kann der Schaden eventuell in Grenzen gehalten werden. Bei einem Strafbefehl hat man für den Widerspruch eine Frist von zwei Wochen.

Wie verhält man sich bei einer Vorladung wegen Ladendiebstahl?

Wird man bei einem Ladendiebstahl erwischt, erhält man kurze Zeit später eine Vorladung bei der Polizei oder einen auszufüllenden Anhörungsbogen. Empfehlenswert ist es hier, vorab einen Anwalt einzuschalten. Hat man eine Vorladung erhalten, sollte man dieser Einladung nicht folgen.

Das hat den Grund, dass man sich durch eine Aussage bei der Polizei selbst belasten könnte. Stattdessen sollte man hier den Rechtsanwalt zurate ziehen.

Die Folgen eines Ladendiebstahls

Ist man wegen Ladendiebstahls verurteilt worden, gilt dies als Vorstrafe. Das Strafmaß spielt hierbei keinerlei Rolle. Das hat zur Folge, dass die Vorstrafe im Bundeszentralregister eingetragen wird. Außerdem wird man im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.

Da dies zukünftig auch beruflich immense Auswirkungen hat, sollte eine Vorstrafe unbedingt vermieden werden. Selbstständigen droht sogar die Entziehung der Gewerbeerlaubnis.

Ein Rechtsanwalt ist bei Ladendiebstahl sehr ratsam, da er alles in seiner Macht Stehende versucht, um ein niedriges Strafmaß für seinen Mandanten zu erzielen. Im besten Fall kann sogar eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.