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Rechtsanwältin Brigitte Hooper

Die Rechtsanwältin Brigitte Hooper führt eine Kanzlei mit Sitz in Stuttgart. Der Fokus der Rechtsberatung der Kanzlei liegen in den Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Theaterrecht und Urheberrecht. Die Anwältin ist als solche in Deutschland zugelassen und zudem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stutgart, dem deutschen Anwaltsverein, dem Anwaltsverein Stuttgart e.V., dem ARGE Strafrecht des DAV und der KOBRA e.V. Stuttgart.
Rechtsanwältin Brigitte Hooper absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und absolvierte dort ihr erstes Staatsexamen. Das zweite Staatsexamen legte sie in Stuttgart ab und ist seither als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr 1989 arbeitete sie als angestellte Rechtsanwältin in einer Kanzlei bevor sie 1992 als selbstständige Rechtsanwältin aktiv wurde und ihre Kanzlei in Stuttgart gründete. Rechtsanwältin Brigitte Hooper spricht fließend englisch und zudem französisch und italienisch. Aus diesem Grund berät die Kanzlei auch Mandaten, die diese Sprachen sprechen.

Alle Rechtsgebiete und Beratungsgebiete der Kanzlei im Überblick:

Familienrecht und Erbrecht

Im Bereich des Familienrechts berät die Kanzlei ihre Mandanten hinsichtlich Ehescheidungen, eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Auch Angelegenheiten rund um die elterliche Sorge und um das Umgangsrecht gehören zu den Spezialgebieten der Rechtsanwältin Brigitte Hooper. Darüber hinaus erstellt die Kanzlei Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsverfolgungsvereinbarungen für ihre Mandanten. Das gleiche gilt für die Konzipierung von Erbverträgen und Testamenten im Bereich des Erbrechts. Die Kanzlei berät zudem hinsichtlich Regelungen des Unterhalts. Dazu gehören der nacheheliche Unterhalt, der Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt. Ziel solcher Rechtsberatungen ist die Entwicklung eines fairen und nachhaltigen Konzepts für die involvierten Erwachsenen und Kinder.

Strafrecht

Die Kanzlei bietet ihren Mandanten anwaltlichen Beistand in jeglichen Sachverhalten des Strafrechts an. Dabei ist es sinnvoll, in einem solchem Prozess möglichst früh mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu kommen. Die Rechtsanwältin Brigitte Hooper berät in jeglichen Angelegenheiten dieser Prozesse und unterstützt Sie hinsichtlich der Einsicht von Ermittlungsakten und den gesamten gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Theaterrecht

Die Rechtsanwältin Brigitte Hooper deckt jegliche Bereiche des Theaterarbeitsrechts ab. Dazu gehört die Vertragserstellung von Verträgen gemäß Bühnentarifverträgen, sowie der Umgang mit Nichtverlängerungen von Arbeitsverträgen von Bühnenkünstlern. Dies beinhaltet den Prozess der außerordentlichen Kündigungen und der Vertretung vor den jeweiligen Bühnenschiedsgerichten. Zusätzlich unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten hinsichtlich der Theaterurheber- und Leistungsschutzrechte.

Opferrecht

Die Rechtsanwältin Brigitte Hooper ist seit fast 20 Jahren Teil einer Beratungsstelle, die sich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einsetzt. Sie berät in diesem Bereich Opfer hinsichtlich Straftaten gegen die sexuelle Mitbestimmung, in Bezug auf Stalking, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwältin Brigitte Hooper ihre Mandanten außerdem in Sachverhalten rund um internationale Scheidungen (Bezug: internationales Scheidungsgericht IPR).

Die Kanzlei der Rechtsanwältin Brigitte Hooper berät und unterstützt ihre Mandaten stets vertrauensvoll und diskret. Diese Werte haben für die Kanzlei höchste Priorität. Sollten potenzielle Mandanten mehr über die Kanzlei und deren Leistungen erfahren wollen, ist es sinnvoll, mit dieser direkt in Kontakt zu treten. Dies kann mittels eines Kontaktformulars über die Homepage der Kanzlei oder direkt telefonisch geschehen. Im Anschluss wird dann gemeinsam ein individuelles Konzept zur Rechtsberatung erstellt.

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