Rechtsanwälte:

Westfalendamm 275 44141 Dortmund Deutschland
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Unsere Leistungen:

In der Kanzlei für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Einhoff bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, in Verhandlungen um eine Abfindung oder bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis mit Fachwissen, Engagement und Kompetenz zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Einhoff entschied sich nach seinem Abitur für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und absolvierte im Anschluss daran seinen Referendariatsdienst am Landgericht Dortmund.

Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt 1993 begann Herr Rechtsanwalt Einhoff seine juristische Laufbahn in zwei auf das Krankenhaus-, Arzt- und Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und legte so bereits früh den Grundstein für die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit.

In den Jahren 1998 bis 2001 war er als Leiter der Personalabteilung in einem Großkrankenhaus tätig, bevor er sich schließlich im Jahre 2002 als selbständiger Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei in Dortmund niederließ.

Seitdem unterstützt er seine Mandanten fachkundig und engagiert bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und setzt sich für die Ziele seiner Mandanten ein. Im Vordergrund stehen hierbei sowohl die außergerichtliche Beratung und Interessenvertretung, die Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, bei Ausgliederungen und Fusionen und bei Interessenausgleich und Sozialplanverfahren als auch die bundesweite Vertretung vor Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, vor den Schlichtungsstellen der kirchlichen Einrichtungen und bei Einigungsstellenverfahren.

Die gezielte arbeitsrechtliche Beratung von Rechtsanwalt Einhoff umfasst nicht nur die rechtssichere Ausarbeitung, Prüfung und Überarbeitung von arbeitsrechtlichen Dokumenten (z. B. Arbeitsvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Abmahnung), sondern auch die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Führungskräften zu den darin enthaltenen Rechten und Pflichten. Ebenso steht er seinen Mandanten nach Erhalt oder vor Aussprache einer Kündigung zur Seite, prüft diese und informiert über die entsprechenden gesetzlichen Fristen. Sollten Sie eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, wird er Sie in einem solchen Fall konsequent vor Gericht vertreten. Natürlich gehört aber auch die Beratung und anschließende Geltendmachung bzw. Abwehr bezüglich Forderungen wie Entgelt, Urlaub oder Überstunden zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt.

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage über den oben angegebenen Link oder wählen Sie die oben angegebene Telefonnummer.

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